TÜV SÜD SchadengutachtenTÜV SÜD: Ihr Partner für Schadengutachten Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen.Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung des Schaden- bzw. Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung.Ihre Vorteile im Schadensfall:•Ein neutrales Schadengutachten sorgt für Rechtssicherheit und bestmögliche Schadensregulierung.•TÜV SÜD ist als neutraler Partner anerkannt.•Sie bekommen kompetente Beratung durch erfahrene Schadengutachter.•Sie erhalten hilfreiche Hinweise - zum Beispiel bei Bagatellschäden (bis etwas 750 €)Egal ob Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder das Feststellen eines Totalschadens – die Experten von TÜV SÜD haben jahrzehntelange Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden. Wir helfen auch Ihnen gerne weiter.
TÜV SÜD ClassiC Experten für Schadengutachten und FahrzeugbewertungenUnsere TÜV SÜD ClassiC Experten für Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen sind in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Hessen und Hamburg für Sie da!TÜV SÜD ClassiC – vom qualifizierten Oldtimer-Gutachten als Voraussetzung für ein H-Kennzeichen über Änderungs- und Vollgutachten bis hin zu Wert- und Wiederaufbaugutachten.Damit wir Sie optimal betreut können, bitten wir Sie, vorab einen Termin mit Ihrem Experten vor Ort zu vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0671-970 860 98 oder per E-Mail unter hardy.hoepp@partner.tuev.sued.de